Vorgehen bei Patentverletzung

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Im Zuge der fortgeschrittenen Technologien ist es in den letzten Jahren vermehrt zu Patentverletzungen gekommen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Rechtsstreit zwischen den Software-Unternehmen Apple und Samsung, die sich gegenseitig aufgrund eines Verstoßes des Patentrechts vor Gericht zogen. Samsung muss nun wegen der Nutzung von drei Apple-Patenten mehrere Millionen Dollar an den kalifornischen Konzern zahlen.
Doch auch in wesentlich kleinerem Rahmen kommt es zu Patentverletzungen.
Von einer Patentverletzung ist die Rede, wenn Dritte ohne Erlaubnis des Patentinhabers dessen Lizenzen nutzen. Dass es fast immer zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wenn Patente gegen den Willen des Patentinhabers genutzt werden, liegt auf der Hand.

Doch welches Vorgehen ist empfehlenswert, wenn man bemerkt, dass gegen das Patentrecht verstoßen wurde?
Hier können mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. An erster Stelle kann versucht werden, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Oftmals liegt das Problem darin begründet, dass die Patentverletzung unwissentlich begangen wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Technologien eingesetzt werden, bei denen im Vorfeld nicht gründlich recherchiert wurde, ob hierfür bereits eine Patentierung vorliegt.

Somit sollte im ersten Schritt versucht werden, eine gütliche Einigung mit dem Verletzer des Patentrechts anzustreben, indem man ihn auf den Verstoß aufmerksam macht.
Wenn keine Einigung zu erzielen ist, kann eine Abmahnung in Erwägung gezogen werden. Die Abmahnung wird von einem Fachanwalt an den Denjenigen, der die rechtswidrige Handlung begangen hat, versendet. Üblicher Weise beinhaltet die Abmahnung eine Unterlassungserklärung, in der dazu aufgefordert wird, das Patent unbefugt nicht weiter zu nutzen.

Wird das Patent nach der Unterlassungserklärung weiterhin genutzt, wird eine Strafe fällig. Die Abmahngebühren sowie die Anwaltskosten sind vom unbefugten Nutzer des Patents zu zahlen. Da sich letztere an der Höhe des Streitwertes orientieren, kann es zu hohen Kosten kommen. Weigert sich der Nutzer des Patents, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kommt als nächster Schritt der Antrag auf eine einstweilige Verfügung in Betracht, die sowohl Verfahrenskosten als auch Gerichtskosten nach sich zieht. Die einstweilige Verfügung beinhaltet in fast jedem Fall das Verbot weiterer Patentverletzungen und wird von den Gerichten meist positiv für den Patentinhaber entschieden. Kann hierdurch jedoch keine Einigung erzielt werden, bleibt nur noch das Gerichtsverfahren, das ebenfalls meist zugunsten des Patentinhabers entschieden wird. Da durch diese Verfahren Kosten für zwei Anwälte sowie Gerichtskosten anfallen, können dem Patentnutzer hohe Kosten entstehen.

Eine wesentlich günstigere Alternative für den Patentnutzer ist, vor den Rechtsstreitigkeiten mit dem Patentinhaber über einen möglichen Patentverkauf oder eine Patentverwertung zu verhandeln. Näheres hier finden Sie unter http://patentblogger.de.

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