EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Die Wärmepumpen profitieren hier ganz besonders stark. Dies veranlasste die Branche zu einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Um das zu gewährleisten, sollen die Versorger per Gesetz dazu verpflichtet werden, die selbst erfahrene Absenkung auch an die Verbraucher weiterzugeben.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Vergünstigungen für Strom aus Wärmepumpen sind bereits seit Langem ein Anliegen des Bundesverbandes Wärmepumpe an die Bundesregierung. Dies sollte mehr Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Wärmepumpen lenken. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Für Haushalte gilt es, unabhängiger zu werden. Dies wiederum ermöglicht gerade eine Wärmepumpe. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Durch die EEG-Novelle hingegen wird es möglich, eine Wärmepumpe finanziell sinnvoll zu betreiben. Das Verhältnis von Steuern zu Umlagen und Entgelten ist dabei wichtig. Und eine Gegenüberstellung der Situation bei Wärmepumpe und bei fossilen Brennstoffen. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage dürfte das Verhältnis der Kosten zwischen den konkurrierenden Energiearten Strom, Heizöl und Erdgas weiterhin unharmonisch sein. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Der Wärmepumpenverband sieht hier bei Umlagen, Netzentgelten und bei der Strom- und Mehrwertsteuer sehr wohl Möglichkeiten für Gespräche. Gerade die Stromsteuer würde man gerne auf das Minimum reduzieren, das vom Gesetz zugelassen wird.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bietet sich vor allem als kurzfristige Möglichkeit für Einsparungen an. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes soll aber auch die prognostizierte Energiearmut zu bekämpfen sein.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Und weil so die Balance zwischen Einspeisung und Verbrauch bei erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Dafür sorgt der Vergütungsanreiz. Noch immer ist ungewiss, inwieweit die postulierten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden. Oberstes Ziel ist nach wie vor die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie. Hier kooperiert Deutschland mit Großbritannien und den USA. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Offen bleibt, wie das Ziel erreicht werden soll.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

Im Jahr 2014 wurde bei etwa 350.000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Die Gaspreise stiegen seit 2000 um etwa 80 Prozent. In Deutschland ist Haushaltsstrom teuer: der Preis liegt 50 Prozent über dem Durchschnitt in der EU. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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