LG Ravensburg deklariert riskantes SENEC.Home V3 hybrid duo nicht-verkehrsfähig

0

Am 12. Mai 2026 urteilte das Landgericht Ravensburg, dass die Senec GmbH mit dem Energiespeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh das Produktsicherheitsgesetz verletzt und der Speicher als nicht verkehrsfähig einzustufen ist. Betroffene Verbraucher können Kaufvertrag rückabwickeln, Ersatzlieferung verlangen und Schadensersatz fordern. Das Urteil intensiviert die Herstellerhaftung für Brand- und Explosionsrisiken durch NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch einen unentgeltlichen Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kostenlos angeboten.

Energiespeicherbranche muss Innovationsdrang und Produktsicherheit stärker in Einklang bringen

Am 12. Mai 2026 erkannte das Landgericht Ravensburg im Verfahren 4 O 152/25 an, dass die Senec GmbH die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen aus § 3 ProdSG missachtet hat. Aufgrund dessen gilt der SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh Stromspeicher als nicht verkehrsfähig und darf nicht in den Handel gelangen. Ferner bestätigte das Gericht, dass Senec für jegliche gesundheitlichen oder körperlichen Schäden als Hersteller haftet vollständig unkompliziert fristgerecht und rechtssicher geltend.

Urteil belegt Brandgefahr durch NCA-Zellen im SENEC.Home V3 Speicher

Das Landgericht stellte fest, dass die verbauten NCA-Zellen wiederholt Brände und Deflagrationen auslösten. Sechs belegte Vorfälle reichen, um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben zu bescheinigen. Die statistische Rate von einem Vorfall pro 21.666 installierte Speicher verdeutlicht das hohe Risiko. Aufgrund dieser Erkenntnisse untersagte das Gericht den Vertrieb der Batterie und verfügte eine vollständige Rückabwicklung aller bereits gelieferten Einheiten, um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten.

Bundesweite Fernabschaltung: Senec-Speicher bleiben laut Gericht massiv weiterhin unsicher

Senec schlug im März 2022 Alarm und initiierte per Fernzugriff eine Abschaltung von etwa 66.000 stationären Batteriespeichern, die in den Standby-Betrieb übergingen, um mögliche Risiken zu entschärfen. Das ergänzend aufgespielte Diagnosesystem SmartGuard erwies sich laut Gericht als nicht hinreichend, um die bestehenden Sicherheitslücken zu schließen. Richter bewerteten beide Maßnahmen als Warnsignal dafür, dass Hersteller künftige Fernabschaltungen und Software-Updates intensiver technisch und juristisch absichern müssen.

Sicherheitsmängel bei Batteriespeichern verbieten deren Inverkehrbringen laut Gericht unmittelbar

Mit seinem Urteil wendet das Landgericht Ravensburg § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB an und tritt für eine weitreichende Produzentengewichtsetzung ein. Es definiert das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz, das Herstellern eine Verantwortung zur Vermeidung bekannter Gefahren aufzuerlegen hat. Unsichere Geräte dürfen nicht in den Handel gelangen. Verbraucher erhalten dadurch stark gesicherte, einklagbare Ansprüche auf Schadenersatz, Rückabwicklung oder Preisreduzierung bei gefährdeten Produkten sowie sofortige Marktausschlussforderungen und gerichtliche Konzessionsrechte.

Verbraucherschutz gestärkt: Kostenfreie Ersteinschätzung für SENEC.Home V3 hybrid duo

Die Nutzer einer SENEC.Home V3 hybrid duo-Anlage können jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz laut § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG geltend machen. Mögliche Forderungen sind volle Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Entschädigung für Nutzungsausfall. Mit dem Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht eine kostenfreie Ersteinschätzung bereit. Die Onlineplattform vermittelt Betroffenen klar strukturierte juristische Informationen und unterstützt sie bei der zielgerichteten Einreichung ihrer Forderungen. ohne Voranmeldung und komplett papierlos verfügbar.

Gericht betont Verantwortung der Hersteller für Lebensgefahr durch Batteriespeicher

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bezeichnet das Urteil des Landgerichts Ravensburg als bedeutenden Fortschritt in der Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Unterschied zum LG Schweinfurt Urteil rückt Ravensburg erstmals Sicherheitsmängel mit potenzieller Lebensgefahr in den Vordergrund. Fachanwälte gehen davon aus, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs bestätigen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich daher auf verschärfte Prüfkriterien und erweiterte Haftungspflichten einstellen.

Das Urteil schafft schnelle und deutliche umfassende Transparenz für Endkunden, indem es verbindliche Sicherheitsstandards für Stromspeicher festlegt, die Haftung bei Produktionsfehlern eindeutig regelt und entschädigungsberechtigten Nutzern klare Wege zu Ersatzansprüchen öffnet. Der Senec-Online-Check steht kostenfrei bereit und liefert eine unkomplizierte Vorab-Analyse juristischer Erfolgsaussichten. Die Entscheidung vermittelt der gesamten Speicherbranche, dass Produktinnovationen zukünftig nur mit nachweislich lückenloser Sicherheit am Markt bestehen dürfen und trägt entscheidend zur Stärkung des dauerhaft Verbrauchervertrauens bei.

Lassen Sie eine Antwort hier