Welche Rechte hat man beim Onlineeinkauf?
Über Nichtgefallen, Widerruf und Fristenwahrung
Ein IT-Recht ist in Deutschland eigentlich nicht definiert. Umgangssprachlich werden hier aber die Vorschriften zusammengefasst, die für Vertragspartner gelten, die sich online einigen. Generell ist also vom Vertragsrecht die Rede. Wer per PC einkaufen im Internet möchte, sollte wissen, dass ein "Kauf auf Probe" in der Regel mit einem Rückgaberecht nach zwei Wochen verbunden ist. Bei Nichtgefallen kann man einen jeden so bestellten Artikel ohne weitere Folgen zurückgeben - jedoch dies betrifft keine Downloads. Wer tatsächlich gebührenpflichtig Software oder Musik herunterladen möchte, für den ist dieser Rechtsvorgang nicht mehr korrigierbar. Gleiches gilt auch bei Produkten, die verderblich sind, individuell angefertigt oder bei Videos, DVDs oder CDs, die eindeutig vom Verbraucher entsiegelt worden. Auch wenn es übrigens nicht ein Kauf auf Probe ist - das Einkaufen über den PC lässt einen Widerruf nach zwei Wochen zu, von den oben erwähnten Ausnahmen abgesehen. Allerdings gilt hier bereits als etabliertes IT-Recht: Ein Widerruf geschieht per Text oder durch das Rücksenden des Artikels. Die Portokosten trägt der Händler - aber nur, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.
Europa schützt den Online-Shopper
Jeder Verbraucher möge sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Kauf durchlesen und abspeichern. Stets wichtig beim Einkaufen über den PC: Das IT-Recht warnt jeden Anwender davor, bei einem (bewusst) teilweise unübersichtlich gestalteten Online-Shop unüberlegt und versehentlich seine Daten zu Werbezwecken freizugeben. Jeder Verbraucher fährt bei einem Online-Shop am besten, wenn sich dieser in Europa oder der Bundesrepublik befindet. In diesen Bereichen haben sich die Händler nämlich auf das Garantie-(Gewährleistungs-) und Widerrufsrecht geeinigt. Ist der Unternehmenssitz an einem anderen Ort befindlich, sollten ausführlich die Bedingungen im Voraus abgeklärt werden. Der Kauf per Kreditkarte oder per Lastschrift enthält in allen Fällen die folgenden Vorteile: Der Kauf ist eindeutig dokumentiert und die Bezahlung kann bei Unzufriedenheit über die jeweiligen Kredit- oder Geldinstitute storniert werden. Verläuft jedoch der Geschäftsvertrag positiv, ist die Bezahlung automatisch erfolgt und der Kunde läuft nicht Gefahr, durch die Nachlässigkeit einer zu späten Rechnungszahlung Mahn- oder gegebenenfalls sogar Inkassogebühren zu erzeugen.
Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de
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